Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18.01.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der BGHW Website „GEKONNT GEDEICHSELT“ – ein Lernprogramm für Bedienerinnen und Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen (www.mffz-training.de)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen 
nicht barrierefrei.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Alternativtexte für Grafiken und Bilder sind nicht vorhanden
  • Die Website ist nicht flexibel skalierbar; Inhalte brechen nicht um.
  • Textabstände sind nicht anpassbar
  • Eingeblendete Inhalte sind nicht bedienbar
  • Überspringbare Bereiche ist eher nicht erfüllt
  • Die Hauptsprache ist nicht angegeben
  • Die Videos sind nicht untertitelt
  • Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor
  • Für Audioerklärungen liegen keine Volltext-Alternativen vor
  • Automatisch abgespielter Ton ist nicht abschaltbar
  •   Die interaktiven Testaufgaben sind nicht vollumfänglich barrierefrei
  • Schriftgrafiken sind vorhanden
  • Sinnvolle Reihenfolge ist eher erfüllt
  • Kontraste beim Kapitelmenü sind teilweise nicht barrierefrei
  • Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist eher nicht erfüllt
  • Das Overlay zur Cookie-Einwilligung ist nicht tastaturbedienbar
  • Korrekte Syntax ist nicht erfüllt, es gibt Errors
  • Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 sind nicht in Leichter Sprache verfügbar
  • Die Inhalte der Website sind nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um.

Informationen in Leichter Sprache
Allgemeine Informationen zu Berufsgenossenschaften und den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie im Portal „Leichte Sprache“ der DGUV.

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 18.01.2021 überprüft.


Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik 
M5, 7
68161 Mannheim
E-Mail barrierefreiheit@bghw.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache tellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de